Jeder Studierende der TU Darmstadt kann sich an unsere kostenlose Rechtsberatung unserer Anwälte wenden. Eine vorherige Anmeldung in unserem Büro in der Innenstadt ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Schüler-ID mit. Wir brauchen auch ein Grundlegendes Thema, in welchem Bereich Sie Beratung benötigen (z.B. Miet- oder Ausländerrecht). Dies ist erforderlich, um Sie dem richtigen Anwalt zuzuweisen. Während nur wenige Menschen und Unternehmen gerne über das Scheitern eines Vertrags bei abschlussweise nachdenken, ist es immer noch von unschätzbarem Wert, die entsprechenden Vorschriften klar zu definieren. Es ist zwingend erforderlich, dass alles, was vereinbart wurde, für alle Beteiligten verständlich ist und keine alternativen Auslegungen zulässt, da dies ein Risiko für erhebliche Schäden und Nachteile darstellen könnte. Unsere Experten im Mietrecht helfen Kunden bei der Vertragsgestaltung und bei Vertragsverhandlungen und nutzen geschickt die Verhandlungshebelwirkung, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Die oberste Priorität für uns ist es, die Rechte unserer Kunden zu sichern und zu erweitern. Bei AUREN sind wir stolz darauf, ein kompetenter und zuverlässiger Berater in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen zu sein. Das Wichtigste davon ist das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht ist tangential für eine Vielzahl von Rechtsbereichen und spielt eine besondere Rolle im Gesellschafts- und Handelsrecht sowie im Wettbewerbsrecht.
Darüber hinaus ist das Vertragsrecht im Zivilrecht allgegenwärtig, weil der Abschluss von Verträgen jeglicher Art im Alltag sehr wichtig ist. Das englische Berufungsgericht hat heute seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Pharmaunternehmen, der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, und der US-amerikanischen Merck Sharp & Dohme Corp (MSD) wegen Vertrags- und Markenverletzung bei der Verwendung von “Merck” gefällt. Eine Kopie der Entscheidung finden Sie hier. Rechtsanwalt Binder ist dienstags ab 14.15 Uhr erreichbar (bitte nicht vorher, da die Anrufe erst ab 14.15 Uhr registriert werden!) Telefonisch wie folgt: Die heutige Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt die Feststellung des Richters, dass die Verwendung von “Merck” allein im Vereinigten Königreich durch MSD, sei es als Marke oder als Firmenname, eine Vertragsverletzung darstellte. In den Semesterferien nach Vereinbarung nur weitere Informationen: www.campusoffice-darmstadt.de DGB-Campus Office Team unterstützt Sie so, dass Sie Ihr Studium und Ihre Arbeit besser kombinieren können. Fragen zu Rechten und Pflichten bei einem Teilzeitjob. Fragen zu Arbeitsverträgen für unterschiedliche Arbeitsszenarien werden hier beantwortet. Unsere Berater bieten Ihnen schlüsselfertige Lösungen in allen wichtigen Fragen des Vertragsrechts, seien es Rahmenverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Lizenzverträge, Partnerschaftsverträge, Handelsverträge, Werkverträge oder vieles mehr. MSD hatte gegen die Feststellung des Richters wegen Vertragsbruchs Berufung eingelegt, unter anderem, dass (i) der Kläger seine Sache vollständig auf einen Verstoß gegen Paragraf 7 der Vereinbarung gestützt hatte, während der Richter die Vereinbarung dahin ausgelegt hatte, dass sie eine implizite Beschränkung der Nicht-Markennutzung enthalte, die keine Konstruktion sei, die der Kläger geltend gemacht habe; ii) Darüber hinaus machte MSD geltend, die Klägerin habe nur geltend gemacht, dass die Markennutzung und nicht die nicht-markengebundene Markennutzung durch den Vertrag eingeschränkt sei. Infolgedessen hatten die Beklagten keine Gelegenheit gehabt, Argumente zu erstellen, um die Auslegung des Richters zu behandeln.