1.1 Dieser Tarifvertrag gilt für jede Person, die eine Lehrerbescheinigung als Bedingung für eine Beschäftigung beim Arbeitgeber verlangt, mit Ausnahme der Positionen, die vereinbart wurden, um in lokalen Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Verband ausgeschlossen zu werden. 2.3 Zentrale Verhandlungspunkte – Mit Wirkung zum 13. Februar 2019 13. ASSOCIATION LEAVE AND SECONDMENT – Mit Wirkung zum 13. Februar 2019 2.4.1 Ungeachtet des Paragraphen 59 Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuches muss eine Bekanntmachung über die Aufnahme lokaler Verhandlungen durch den Arbeitgeber oder den Verband nach, jedoch nicht mehr als 60 Tage nach der Ratifizierung des Tarifvertrags nach Section 11(4) PECBA, oder die zentralen Bedingungen anderweitig geregelt werden. 2.5.2 Beginnt während der zentralen Verhandlungen ein Streik oder eine Aussperrung, so wird die als Fortsetzung des Tarifvertrags angesehene Fortsetzung ausgesetzt, bis eine Vereinbarung über zentrale Bedingungen nach Section 11(4) PECBA ratifiziert oder die zentralen Bedingungen anderweitig geregelt sind. Zu den Aufgaben der Lehrer gehören neben dem Unterricht auch die Planung von Unterrichts- und Vor- und Nachunterrichtsarbeiten. Darüber hinaus sind die internen Entwicklungsaufgaben der Schule und die Zusammenarbeit mit Kollegen, Heimen und anderen Partnern, wie z.B. Personal in der Schülerfürsorge, Sozialhilfe, der örtlichen Familienberatungsklinik, der Polizei, dem Geschäftsleben, integraler Bestandteil der Lehrtätigkeit. Im Tarifvertrag für Lehrer in der Grundbildung wurde eine Zuweisung von 138 Arbeitsstunden pro Jahr und 119 Stunden für Lehrer der allgemeinbildenden Sekundarstufe II festgelegt. 4. Dieses Rechtsschreiben läuft am 31.
August 2018 aus und wird nicht über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert, auch wenn der Tarifvertrag durch den Rechtsablauf überbrückt wird. Dieses Absichtsschreiben gilt nicht für eine allgemeine Gehaltserhöhung oder Pauschalzahlung für eine Vergleichsvereinbarung, die nach dem 31. August 2018 ausgehandelt wurde. 2.3.2 Eine Bekanntmachung gemäß Unterabschnitt 2.3.1 gilt als Bekanntmachung über die Aufnahme von Tarifverhandlungen gemäß Abschnitt 59 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches. 11.2 Leistungen – Vorauszahlung oder Rückzahlung von Prämien während eines unbezahlten Teils des Urlaubs – Wirksam am 13. Februar 2019 4. Der Arbeitgeber muss vereinbarte CIF-Vorschläge an Alberta Education weiterleiten. Die Beschlüsse des CIF-Ausschusses sind nach diesem Tarifvertrag nicht gegenstandsweisen. 2.7 Eröffnung mit gegenseitiger Vereinbarung – Wirksam 13. Februar 2019 1.2 “erstes Jahr” bedeutet in Bezug auf eine Vergleichsvereinbarung den Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018.
1.1 “Vergleichsvereinbarung” die nachstehend aufgeführten Provinztarifverträge für den Zeitraum ab dem 1. April 2017: 2. Wenn eine allgemeine Gehaltserhöhung(en) für eine Vergleichsvereinbarung entweder im ersten Jahr (1. September, 2016 bis 31. August 2017) oder zweites Jahr (1. September 2017 bis 31. August 2018) über0 %, die im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarung ausgehandelte allgemeine Gehaltserhöhung(en) auf das Gehaltsnetz, die Verwaltungszulagen und den täglichen Ersatzlehrerlohn der Tarifverträge mit dem Verband im ersten bzw. zweiten Jahr und das/die datum(e) wie in der betroffenen Vergleichsvereinbarung angegeben sind.