Ein Kreditgeber muss sicherstellen, dass Sie eine angemessene Erläuterung des vorgeschlagenen Kreditvertrags erhalten, z. B. die Besonderheiten der Vereinbarung und die Kosten. Die Erklärung sollte auch Details enthalten, was passieren wird, wenn Sie die Zahlungen nicht leisten, damit Sie beurteilen können, ob die Vereinbarung ihren Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation entspricht. Sie können den Kreditvertrag zur Überprüfung mitnehmen, bevor Sie der Unterzeichnung zustimmen. Sie können Ihren Kreditvertrag überprüfen, um herauszufinden, ob er durch das Verbraucherkreditgesetz abgedeckt ist. Wenn dies der Zeitpunkt ist, sollte dies oben auf der ersten Seite gesagt werden. Wie im Hintergrundabschnitt dieser Präambel-Diskussion beschrieben, sind DCCs und DSAs Bankprodukte, die unter 12 U.S.C. 24(Seventh) zugelassen sind. Diese endgültige Regel soll zusammen mit allen anderen anwendbaren Anforderungen des Bundesrechts und der Bundesverordnungen den gesamten Rahmen für einheitliche nationale Normen für DCCs und DSAs bilden, die von nationalen Banken angeboten werden. Dementsprechend besagt die endgültige Regel, dass DCCs und DSAs nach Bundesnormen, einschließlich Teil 37, und nicht nach staatlichem Recht geregelt sind. 8. Das Gericht erkannte an, dass es sich bei der Frage, ob eine Tätigkeit im Sinne des McCarran-Ferguson-Gesetzes unter das “Versicherungsgeschäft” fällt, um eine Bundesfrage handelt, die nicht durch das staatliche Versicherungsrecht bestimmt wird.
Id. bei 780, n.8 (unter Berufung auf SEC v. Variable Annuity Life Ins. Co., 359 U.S. 65, 69(1959)). Siehe auch Steele v. First Deposit Nat`l Bank, 732 So.2d 301 (Ala. Civ. App. 1999) (die Feststellung eines Kreditsicherungsschuldenaufschubprodukts war nicht im Sinne des “Versicherungsgeschäfts”). Aus mehreren Gründen lehnen wir es ab, von dem von uns vorgeschlagenen grundlegenden Regulierungsansatz abzuweichen, obwohl die endgültige Regel verbesserte Verbraucherschutzmerkmale enthält, die über die im Vorschlag enthaltenen hinausgehen. Erstens unterscheiden sich DCCs und DSAs, wie das Taylor-Gericht erläuterte, rechtlich von der Kreditversicherung.
Darüber hinaus sehen wir keine Beweise dafür, dass der Markt für DCCs und DSAs unter den gleichen Mängeln leidet, wie die Kommentatoren behaupten, auf dem Kreditversicherungsmarkt vorherrschend. Emittenten von DCCs und DSAs konkurrieren nicht darum, unabhängige Drittanbieter für die Stelle ihres Produkts zu werben. Stattdessen ist jede nationale Bank, die DCCs oder DSAs ausgibt, ihr eigener Verkäufer, weil diese Produkte in Verbindung mit Krediten bereitgestellt werden, die die Bank selbst gewährt. Die Kommentatoren lieferten keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Marktes für DCCs und DSA, sondern stützten sich stattdessen auf Bedenken in Bezug auf Verzerrungen und Missbräuche auf dem Kreditversicherungsmarkt. Daher können wir nicht schlussfolgern, dass der stärkste Grund, den die Kommentatoren zur Stützung der Gebührenregulierung angeführt haben – Funktionsstörungen auf dem Markt, die nicht zu überwinden sind – auf dem Markt für DCCs und DSAs vorhanden ist. Außerdem bleibt, wie das ausdrückliche Bindungsverbot der Regel deutlich macht, die Wahl des Kaufs des Produkts ausschließlich dem Kunden überlassen.