1In der Konsultationsvereinbarung “Konsultationsvereinbarung: Nicht eine Grenzgängers wegen der Arbeitsausübung nach Kunst. 15 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Gebiete des Einkommens und des Vermögens vom 11. August 1971 (DBA)”, klicken Sie hier. Der nachfolgende Leitfaden bezieht sich auf die wichtigsten Aspekte der Beschäftigung im Ausland: Evelien hat diese Angelegenheit vor die deutschen Gerichte gebracht. Sie waren sich darin einig, dass sie als Grenzgängerin Anspruch auf den Bonus habe, der als Zusatzleistung gilt. Evelien musste den Bonus nicht zurückzahlen. Arbeitsverträge im Ausland mit in der Schweiz ansässigen Unternehmen entsprechen in der Regel den schweizerischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und werden erforderlichenfalls an die gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes angepasst. Im Gegensatz dazu basieren Arbeitsverträge mit ausländischen Unternehmen auf den Rechtsvorschriften und Standardpraktiken des betreffenden Landes. Ergebnis: Die Überschreitung der 45-Tage-Grenze hat aufgrund der Sonderregelungen keinen Einfluss auf den Status als Grenzgänger. Deutschland hat das volle Recht auf Besteuerung des Gehalts des Arbeitnehmers G. Die deutsche Originalfassung dieses Textes wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen erarbeitet.
Das Regierungspräsidium Freiburg veröffentlichte die vollständige Beschreibung am 29.04.2016. Nur der deutsche Text ist rechtsverbindlich. Der Freistaat übernimmt keine Haftung für die übersetzten Texte. Im Zweifelsfall oder bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 11. August 1971 (“DTT Deutschland-Schweiz”) wird das Gehalt der Arbeitnehmer, die zwischen der Schweiz und Deutschland pendeln oder umgekehrt pendeln, in ihrem Wohnsitzland besteuert. Der Beschäftigungsstaat hat ein Restrecht, das Arbeitseinkommen zu einem besonderen Pendlerquellensteuersatz von 4,5 Prozent zu besteuern, der der Gesamtsteuerschuld des Steuerpflichtigen in seinem Wohnsitzland zugerechnet wird. Ihr Arbeitgeber möchte möglicherweise, dass Sie in Ihrem Beschäftigungsland ein Bankkonto eröffnen, um Ihr Gehalt zu bezahlen. Als Beispiel kann die Lohnsumme wie folgt aussehen: Single, 30 Jahre, konfessionslos, kinderlos, Arbeitsort Basel, Wohnort Lörrach Nach den Bestimmungen dieses neuen Konsultationsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland1 erlischt das Besteuerungsrecht Deutschlands, wenn ein Grenzgänger die Höchstgrenze von 60 Nicht-Rückkehrtagen überschreitet.