Im Laufe des Projekts wurden Streitigkeiten durch Dialog und nicht durch einseitige Managementmaßnahmen gelöst. Infolgedessen gab es keine Wildkatzenschläge oder Sabotage, die oft zu Kosten- und Zeitüberschreitungen führten. Viele Entwicklungsprojekte leiden auch unter interkulturellen Kommunikationsproblemen, die häufig von Managern verursacht werden, die sich kultureller Befindlichkeiten nicht bewusst sind. Die Existenz des Tarifvertrags und das Engagement für den Dialog haben diese Probleme erheblich verringert. Die neue Vereinbarung tritt am 1. November 2012 in Kraft und läuft bis 2017. Es soll auch als Pilotvereinbarung für andere Sektoren dienen. So haben die VGZ und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) im Juni 2012 eine ähnliche Vereinbarung für Leiharbeitnehmer in Chemieunternehmen geschlossen. Die Chemische Vereinbarung hat die gleiche Laufzeit wie die in der Metallindustrie und Ergänzungen werden auch in fünf Schritten bezahlt werden. Die Skala reicht jedoch von 15 % bis 50 % für die Gehaltsstufen 1 und 2 und von 10 % bis 35 % für die Gehaltsstufen 3 bis 5. Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann. Nach abschluss des neuen Tarifvertrags in Baden-Württemberg bedankte sich IG-Metall-Vorsitzender Berthold Huber in einer Presseerklärung am 19.
Mai bei allen Beschäftigten, die sich an bundesweiten Warnstreiks beteiligt hatten. Er betonte, dass ihr Engagement zu dem Kompromiss beigetragen habe. Der Betrag zwischen dem tischbasierten Lohn und dem tatsächlichen Gehalt, wie z. B. einer persönlichen Lohnkomponente im Tarifvertrag für die Bauwirtschaft, wird um 0,10 EUR gekürzt. Ist die zusätzlich zum tischbasierten Lohn gezahlte persönliche Lohnkomponente jedoch um 0,10 EUR geringer oder gar nicht bezahlt, so beträgt die Gehaltserhöhung 0,30 EUR höher und entspricht maximal der Erhöhung des tabellenbasierten Gehalts. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer.